Im Frühjahrssemester 2021 warfen zwei unbefugte Zutritte zu Studierendenwohnheimen der Southwestern Oklahoma State University Fragen zur Campus-Sicherheit, zur institutionellen Transparenz und dazu auf, welche Informationen Universitäten ihren Studierenden schulden.
Die Vorfälle waren in Gerichtsakten dokumentiert und betrafen dieselbe Person, die innerhalb weniger Wochen zwei verschiedene universitäre Wohngebäude betreten hatte. Trotz der Wiederholung wurden die meisten Studierenden und Bewohner nicht direkt von der Universität informiert.
Die zentrale Frage lautete daher nicht nur, was geschehen war, sondern auch, warum die Studierenden nicht gewarnt worden waren.
Wiederholte Zutritte zu universitären Wohngebäuden
Nach den damals verfügbaren Gerichtsakten wurde Brandon Woods am 24. Februar 2021 von der Polizei der SWOSU festgenommen, nachdem er die Henrietta Mann Hall ohne Erlaubnis betreten hatte.
Den Unterlagen zufolge hatte er das Gebäude betreten, um eine Dusche im vierten Stock zu benutzen, einem Bereich, der von Studentinnen bewohnt wurde.
Eine Bewohnerin dieser Etage wandte sich später an The Southwestern und erklärte, dass sie zum Zeitpunkt des Vorfalls nichts davon erfahren habe. Erst mehrere Wochen später wurde sie durch einen früheren Bericht der Zeitung darauf aufmerksam.
Für die Bewohner ging die Sorge über die juristische Einordnung des Vorfalls hinaus. Eine Person, die sich nicht in dem Gebäude aufhalten durfte, hatte eine Wohnetage erreicht, ohne dass die Studierenden anschließend darüber informiert worden waren.
Am 15. März folgte ein zweiter Vorfall. Gerichtsunterlagen zufolge wurde Woods in einem Badezimmer der universitären Wohnanlage für verheiratete Studierende angetroffen und erneut festgenommen.
Am 10. April fotografierte ich ihn, wie er mit einem Handtuch über der Schulter über den Campus der SWOSU ging. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Untersuchung wiesen die Gerichtsakten außerdem einen Haftbefehl im Zusammenhang mit dem Nichterscheinen zu einem Gerichtstermin aus.
Wie die Untersuchung recherchiert wurde
TDie Geschichte ließ sich nicht allein auf Grundlage von Gerüchten unter Studierenden belegen.
Ich begann mit einer Suche in den öffentlich zugänglichen Einträgen des Oklahoma State Courts Network. Anschließend beantragte und prüfte ich die zugehörigen Gerichtsakten beim Gericht des Custer County, um den Ablauf der Ereignisse, die erhobenen Vorwürfe und die von den Strafverfolgungsbehörden beschriebenen Umstände nachvollziehen zu können.
Die Untersuchung verband mehrere Formen journalistischer Recherche:
- Recherche in öffentlichen Registern und Gerichtsunterlagen
- Aussage einer Bewohnerin des Studierendenwohnheims
- Direkte Fragen an die Universitätsverwaltung
- Prüfung der von der Universität angeführten Sicherheitsabwägungen
- Eigene Fotografien auf dem Campus
- Recherche zu bundesrechtlichen Meldevorschriften zur Campus-Sicherheit
Dieses Vorgehen machte es möglich, über Spekulationen hinauszugehen und die Universität direkt zu fragen, warum die Bewohner nicht informiert worden waren.
Warum die Universität keine Warnung herausgab
Brian Adler, der damals als Vice President of Public Relations and Marketing der SWOSU tätig war, bestätigte, dass die Universitätsleitung eine Benachrichtigung der Studierenden erwogen hatte.
Laut Adler diskutierte die Abteilung Residence Life darüber, ein Foto an den Eingängen der Wohngebäude auszuhängen. Die Verantwortlichen entschieden sich letztlich dagegen, da sie die Vorfälle als Verstöße gegen ein Hausverbot und nicht als Hinweise darauf betrachteten, dass die Person eine unmittelbare Gefahr von Schaden oder Gewalt darstellte.
Anstelle einer konkreten Warnung entschied sich die Universität dafür, allgemeine Sicherheitsmaßnahmen hervorzuheben. Die Bewohner wurden daran erinnert, Türen und persönliches Eigentum zu sichern und auf ihre Umgebung zu achten.
Aus Sicht der Verwaltung hätte eine umfassendere Warnung bei Studierenden und Eltern unnötige Angst auslösen können, obwohl weder eine Gewalttat noch eine ausdrückliche Drohung gemeldet worden war.
Diese Erklärung beantwortete die Frage, warum keine Warnung versandt worden war. Sie klärte jedoch nicht vollständig, ob diese Entscheidung angemessen war.
Die Frage der Sicherheit von Studierenden
Bei keinem der beiden dokumentierten Vorfälle in den Wohngebäuden wurde ein Angriff, ein Diebstahl oder eine direkte Bedrohung eines Studierenden gemeldet.
Dennoch stellte die wiederholte Anwesenheit einer unbefugten Person in Studierendenwohnheimen ein berechtigtes Sicherheitsproblem dar. Wohnheime sind keine gewöhnlichen öffentlichen Gebäude. Studierende leben und schlafen dort und erwarten, dass der Zugang in einem gewissen Maß kontrolliert wird.
Eine Benachrichtigung oder ein Foto hätte den Bewohnern möglicherweise dabei helfen können, eine unbefugte Person zu erkennen und zu melden, falls sie zurückkehrte. Außerdem hätten die Studierenden auf Grundlage konkreter Informationen zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen treffen können, anstatt lediglich allgemeine Sicherheitshinweise zu erhalten.
Gleichzeitig hätte jede derartige Mitteilung vermeiden müssen, Vorwürfe als bewiesene Tatsachen darzustellen oder ohne ausreichende Belege zu suggerieren, dass von einer Person eine gewaltsame Gefahr ausging.
Es handelte sich somit um eine schwierige Abwägung zwischen Transparenz, Sicherheit, Privatsphäre und der Unschuldsvermutung.
Verlangte der Clery Act eine Warnung?
Die Untersuchung befasste sich auch mit dem Jeanne Clery Disclosure of Campus Security Policy and Campus Crime Statistics Act.
Das Bundesgesetz verpflichtet teilnehmende Colleges und Universitäten dazu, bestimmte Informationen über Kriminalität und Sicherheit auf dem Campus zu erfassen und zu veröffentlichen. Zu den Verpflichtungen gehören jährliche Sicherheitsberichte, Statistiken zu Campus-Straftaten, tägliche Kriminalitätsprotokolle für Einrichtungen mit eigener Campus-Polizei oder Sicherheitsabteilung sowie bestimmte Formen von Sicherheitsbenachrichtigungen.
Allerdings führt nicht jede gemeldete Straftat automatisch zu einer bundesrechtlichen Verpflichtung, eine zeitnahe Warnung herauszugeben.
Bundesrechtliche Leitlinien verknüpfen verpflichtende zeitnahe Warnungen mit nach dem Clery Act meldepflichtigen Straftaten, die innerhalb des von der Institution definierten Clery-Gebiets stattfinden und von der Universität als ernsthafte oder fortdauernde Bedrohung für Studierende oder Beschäftigte eingestuft werden.
Die in dieser Geschichte untersuchten Vorwürfe betrafen hauptsächlich unbefugtes Betreten, den Verstoß gegen ein Hausverbot und Drogendelikte. Unbefugtes Betreten gehört selbst nicht zu den zentralen nach dem Clery Act meldepflichtigen Straftatenkategorien, bei denen automatisch geprüft werden muss, ob eine verpflichtende zeitnahe Warnung erforderlich ist.
Die Recherche konnte daher keinen eindeutigen Verstoß gegen den Clery Act feststellen.
Diese rechtliche Schlussfolgerung beendete jedoch nicht die weitergehende Diskussion. Das Bundesrecht definiert Mindestpflichten. Universitäten können darüber hinaus Richtlinien beschließen, nach denen zusätzliche Vorfälle kommuniziert werden, wenn die Verantwortlichen der Ansicht sind, dass dies die Sicherheit auf dem Campus verbessern würde.
Die wichtigere institutionelle Frage war, ob wiederholte unbefugte Zutritte zu verschiedenen Wohngebäuden eine Information der betroffenen Gemeinschaft gerechtfertigt hätten, selbst wenn eine bundesrechtliche Warnung nicht ausdrücklich vorgeschrieben war.
Gesetzeskonformität und institutionelle Verantwortung
Eine Universität kann die Mindestanforderungen eines Gesetzes erfüllen und dennoch Fragen zu ihrer Kommunikation und ihrem Urteilsvermögen aufwerfen.
Die Verantwortlichen der SWOSU kamen zu dem Schluss, dass die Vorfälle keine ausreichende Gewaltgefahr erkennen ließen, um eine campusweite Warnung zu rechtfertigen. Einige Bewohner waren dagegen der Ansicht, sie hätten darüber informiert werden müssen, dass eine unbefugte Person ihren Wohnbereich betreten hatte und später in einem weiteren universitären Wohngebäude angetroffen worden war.
Diese Positionen spiegeln zwei unterschiedliche Ansätze zur Campus-Sicherheit wider.
Der eine Ansatz legt den Schwerpunkt darauf, unnötige Beunruhigung zu vermeiden, wenn keine dokumentierte Gewaltandrohung vorliegt. Der andere räumt den Bewohnern genügend überprüfte Informationen ein, damit sie eine Situation erkennen und eigene Sicherheitsentscheidungen treffen können.
Ziel der Untersuchung war es nicht, eine Schuld festzustellen oder zu behaupten, Gewalt sei unvermeidlich gewesen. Sie sollte untersuchen, wie die Universität ihre Entscheidung traf, feststellen, welche Informationen den Studierenden vorenthalten worden waren, und fragen, ob eine größere Transparenz der Campus-Gemeinschaft besser gedient hätte.
Warum diese Untersuchung von Bedeutung war
Die Geschichte zeigte, welche Rolle eine Studierendenzeitung dabei spielen kann, die eigene Institution zur Rechenschaft zu ziehen.
Ohne die Recherche in öffentlichen Registern, die Anforderung von Gerichtsunterlagen, Gespräche mit Studierenden und direkte Fragen an die Verwaltung wären die beiden Vorfälle möglicherweise voneinander getrennte Ereignisse geblieben, von denen nur eine begrenzte Zahl von Personen wusste.
Die Untersuchung führte diese Ereignisse zusammen, dokumentierte die Begründung der Universität und gab den Studierenden die notwendigen Informationen, um die Entscheidung selbst zu bewerten.
Darüber hinaus verdeutlichte sie eine wesentliche Unterscheidung im Journalismus im öffentlichen Interesse: Die Frage, ob eine Institution rechtlich zum Handeln verpflichtet war, ist nicht immer dieselbe wie die Frage, ob sie hätte handeln sollen.
In diesem Fall stand genau diese Unterscheidung im Mittelpunkt der Geschichte.
